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Im Baugesetzbuch (BauGB) geregeltes Verfahren zur vorausschauenden Ordnung der städtebaulichen Entwickung mit Aussagen zur baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke. Es wird unterschieden zwischen vorbereitender Bauleitplanung (Flächennutzungspläne), bei der die momentane oder geplante Nutzung der gesamten Gemeindefläche in den Grundzügen im Maßstab 1 : 10.000 dargestellt wird und der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungspläne). Diese setzt die zulässige Nutzung der Grundstücke in Teilgebieten der Gemeinden detaillierter (meist Maßstab 1 : 1.000) fest, zum Beispiel die Art und das Maß (unter anderem Baudichte, Bauhöhe) der Nutzung der einzelnen Grundstücke. Die Bauleitplanung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Stadt, die Bauleitpläne sind aber den Zielen der Raumordnung anzupassen.
Unterlagen zu laufenden Bauleitplanverfahren können unter nachfolgendem Link eingesehen werden.
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Flächennutzungsplan
Digitaler Bebauungsplan
Öffentlichkeitsbeteiligung Bauleitplanung
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