Was ist bei einem Sterbefall zu tun?
Ein Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist. Das Standesamt Kaufbeuren ist zuständig, wenn die Person im Stadtgebiet der Stadt Kaufbeuren oder im Gemeindegebiet der Gemeinde Mauerstetten verstorben ist.
Die Anzeige erfolgt in der Regel durch das Krankenhaus, ein Pflegeheim oder die Polizei. Ist die Person zuhause oder in der Wohnung eines Dritten verstorben, erfolgt die Anzeige für gewöhnlich durch ein von den Hinterbliebenen beauftragtes Bestattungsunternehmen.
In allen Fällen ist ein Bestattungsunternehmen mit dem Transport des Leichnams und in der Regel auch der Bestattung zu beauftragen. Das Bestattungsunternehmen übernimmt für gewöhnlich dann die Kommunikation mit dem Standesamt.
Notwendige Unterlagen für die Beurkundung eines Sterbefalles
Für die Beurkundung des Sterbefalles sind folgende Nachweise vorzulegen. Stellen Sie diese bitte dem Bestattungsunternehmen jeweils im Original zu Verfügung. Grundsätzlich sind Hinterbliebene zur Auskunft gegenüber dem Standesamt verpflichtet. Das umfasst auch, dass notwendige Unterlagen vorzulegen sind, auch wenn diese erst von anderer Stelle angefordert werden müssen.
- Ärztliche Todesbescheinigung.
- Sterbefallanzeige mit ergänzenden Angaben zu Angehörigen und Nachlass.
- Nachweis zur Person des Anzeigenden (Personalausweis, Reisepass) nur, wenn die Sterbefallanzeige nicht über den Bestatter oder eine Einrichtung erfolgt.
- Urkunden, die den Namen und den Familienstand des Verstorbenen belegen:
- Verstorbene/r war ledig: Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- Verstorbene/r war verheiratet: Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister. Gegebenenfalls wird zusätzlich die Geburtsurkunde des Verstorbenen benötigt, wenn sich dessen Geburtsdaten nicht aus der Eheurkunde entnehmen lassen.
- Verstorbene/r war verwitwet: Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder Eheurkunde und Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten oder beglaubigte Abschrift aus Eheregister mit Auflösungsvermerk. Gegebenenfalls wird zusätzlich die Geburtsurkunde des Verstorbenen benötigt, wenn sich dessen Geburtsdaten nicht aus der Eheurkunde entnehmen lassen.
- Verstorbene/r war geschieden: Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder Eheurkunde und beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils/-beschlusses oder beglaubigte Abschrift aus Eheregister mit Auflösungsvermerk. Gegebenenfalls wird zusätzlich die Geburtsurkunde des Verstorbenen benötigt, wenn sich dessen Geburtsdaten nicht aus der Eheurkunde entnehmen lassen.
- Verstorbene/r war Ausländer: zusätzlich zu den oben genannten Urkunden ist der Reisepass als Nachweis für die Staatsangehörigkeit vorzulegen.
- Verstorbene/r lebte in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft: Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister. Gegebenenfalls wird zusätzlich die Geburtsurkunde des Verstorbenen benötigt, wenn sich dessen Geburtsdaten nicht aus der Eheurkunde entnehmen lassen.
- Der Name der verstorbenen Person weicht von den Angaben in der maßgeblichen Urkunde ab: Bescheinigung über die Namensführung oder Registrierschein für Spätaussiedler (wenn zutreffend)
Leichenpass
Den für die Überführung eines Leichnams ins Ausland notwendigen Leichenpass erhalten Sie beim Standesamt. Die ordnungsgemäße Einsargung ist gegenüber der Friedhofsverwaltung zu bestätigen. Bitte benutzen Sie zur Beantragung des Leichenpass und der Bestätigung der Einsargung die unter "Downloads" verfügbaren Dokumente und vereinbaren Sie einen Termin beim Standesamt (Tel.: 08341/437-338 oder -339). Der Leichenpass kostet 40,00 Euro.
Bestattungsbescheinigung
Die Bestattungsbescheinigung (= Bescheinigung über die Zurückstellung der Beurkundung eines Sterbefalles) erhalten Sie beim Standesamt. Die Bescheinigung kostet 12,00 Euro.
Nachbeurkundung
Ein Sterbefall im Ausland kann in Deutschland nachbeurkundet werden, wenn die verstorbene Person die deutsche Staatsangehörigkeit hatte und im Zuständigkeitsbereich des Standesamts Kaufbeuren wohnte oder ihren letzten Wohnsitz in Deutschland dort hatte. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte telefonisch an uns.