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Die der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung) ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Der Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung ist vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken, soweit überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen. Der Bedarf darf insbesondere dann mit Wasser aus ortsfernen Wasservorkommen gedeckt werden, wenn eine Versorgung aus ortsnahen Wasservorkommen nicht in ausreichender Menge oder Güte oder nicht mit vertretbarem Aufwand sichergestellt werden kann. (§ 50 Abs. 1 und 2 Wasserhaushaltsgesetz – WHG).
Die Stadt Kaufbeuren verfügt über mehrere Wassergewinnungsanlagen, die mit Wasserschutzgebieten gesichert sind. Die Verordnungen über die Wasserschutzgebiete finden Sie unter Downloads.
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670. Verordnung über das Wasserschutzgebiet „Äußere Buchleuthe"67. Trinkwasserschutz
671. Verordnung über das Wasserschutzgebiet Kleinkemnat67. Trinkwasserschutz
672. Verordnung über das Wasserschutzgebiet der Stadt Kaufbeuren67. Trinkwasserschutz
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