Asbest ist ein natürlich vorkommender Mineralstoff, welcher in vielen Baustoffen verwendet wurde. Seit dem Jahr 1993 ist die Herstellung und der Verkauf von Asbest generell verboten worden, da der Stoff eine Gefährdung der Gesundheit darstellt. Die mikrofeinen Asbestfasern können im Organismus des Menschen zur Bildung gefährlicher Tumore führen. Ein Krankheitsausbruch erfolgt meist erst nach mehreren Jahren oder Jahrzenten.
Insbesondere bei nachfolgenden Produkten, welche vor dem Jahr 1993 hergestellt wurden, kann Asbest enthalten sein:
- Fassadenverkleidungen
- Wellplatten
- Spritzasbest (Fließenkleber/Fugenmaterial)
- Füll-, Dämm- und Dichtungsmaterial
- Nachtspeicheröfen
- Aschenbecher und Blumenkästen
Bei Sanierungs- und Bauarbeiten ist der Kontakt mit o.g. asbesthaltigen Materialien und Produkten möglich, weshalb dazu geraten wird eine entsprechende Fachfirma für Arbeiten zu beauftragen. Die Fachfirmen sind verpflichtet Fachlehrgänge zu besuchen. Eine Firma darf erst nach Ausstellung eines entsprechenden Sachkundenachweises (gewerblich) nach den Vorgaben der Technischen Regeln für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) tätig werden. Die Registrierung der entsprechenden Firmen erfolgt beim jeweiligen Gewerbeaufsichtsamt, für Schwaben beim Aufsichtsamt in Augsburg.
Privatpersonen können Arbeiten auch selbst durchführen, sind jedoch zur Einhaltung der TRGS 519 verpflichtet um mögliche Gefahren für sich und andere auszuschließen.
Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien sind im Vorfeld beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt anzuzeigen.
Der Transport und die Lagerung von asbesthaltigen Materialien sind nur staubdicht (meist BIG-BAGS) erlaubt, um auch hier eine Faserfreisetzung ausschließen zu können. Für die Entsorgung der asbesthaltigen Stoffe raten wir an, eine Fachfirma zu beauftragen. Gewisse Mengen aus privaten Haushalten können, nach vorheriger Rücksprache mit der Entsorgungsabteilung, beim Wertstoffzentrum Kaufbeuren entsorgt werden.
Die Wiederverwendung von asbesthaltigen Produkten, z.B. Wellplatten zur Abdeckung von Holzstapeln, Fassadenplatten verschenken oder verkaufen, ist nicht erlaubt!
Eine schadlose Entsorgung durch entsprechende Stellen (Fachfirmen, Abt. Entsorgung) ist zwingend erforderlich.