Umwelt, Sicherheit & Ordnung

Was ist zu tun

Heilpraktikerrecht

Folgende Heilpraktikerprüfungen können absolviert werden:

  • Heilkunde (allgemein)
  • Heilkunde (Psychotherapie)
  • Heilkunde (Dipl. Psychologe)
  • Heilkunde (Podologie)
  • Heilpraktiker (beschränkt auf dem Gebiet der Ergotherapie)

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • aktueller Lebenslauf (tabellarisch)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zeugnis über mindestens den erfolgreichen Hauptschulabschluss (beglaubigte Kopie)
  • amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart „O“) (nicht älter als drei Monate)
  • Geburtsurkunde (beglaubigte Kopie)
  • ärztliche Bescheinigung (nicht älter als drei Monate) über die Eignung zur Berufsausübung (Ausschluss der gesundheitlichen Nichteignung hinsichtlich der Ausübung der Heilkunde)
  • Nicht EU-Staatsangehörige haben eine gültige Aufenthalts- wie auch Arbeitserlaubnis nachzuweisen

Alle Antragsunterlagen können im Original oder als Kopien vorgelegt werden bzw.  bei Antragseinreichung per Post.

Wer bereits Diplompsychologin/Diplompsychologe ist, muss zu den aufgezählten Antragsunterlagen zusätzlich eine Diplomurkunde und ein Universitätszeugnis vorlegen, aus dem hervorgeht, dass das Fach "Klinische Psychologie" erfolgreich belegt und geprüft wurde.