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Für bestimmte Feuerwehreinsätze kann die Stadt Kaufbeuren die Einsatzkosten berechnen. Dies gilt insbesondere für Einsätze, die bei Betrieb eines Kraftfahrzeuges entstanden sind, für Einsätze im technischen Hilfsdienst (z.B. Straßensperrungen, Türöffnungen, etc.), sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführte Einsätze. Für welche Einsätze genau Kosten verlangt werden können ist in Art. 28 BayFwG geregelt.
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayFwG-28
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Feuerwehr Merkblatt für Arbeitgeber
Antrag auf Erstattung fortgewährter Leistungen im Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst
340. Feuerwehraufwendungs- und Kostenersatzsatzung34. Feuerschutz
Stadt Kaufbeuren Öffentliche Sicherheit Frau Brunold Raum 20 A Kaiser-Max-Straße 1 87600 Kaufbeuren
Telefon:08341/437-631 E-Mail senden
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