Kath. Kindergarten Hl. Familie
Trägerschaft Kath. Pfarreiengemeinschaft St. Martin
Anmeldung und Platzvergabe
- Online-Vormerkung über das Bürgerservice-Portal auf der Homepage der Stadt Kaufbeuren
- Platzvergabe durch die Leitung ab April für September des kommenden Kindergartenjahres
- Belegung freiwerdender Plätze im laufenden Jahr nach Ranking Warteliste und Dringlichkeit
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 7:15 Uhr bis 16:15 Uhr
Freitag 7:15 Uhr bis 14:15 Uhr
Schließzeiten (bis zu 30 Schließtage im Kalenderjahr)
- Faschingsferien: 2 Tage
- Pfingsten: 1 Woche
- Sommer: 3 Wochen
- Weihnachten: 1 Woche
- Brückentage eventuell
- Erste-Hilfe-Kurs
- Betriebsausflug
- interne Fortbildung/päd. Konzeptionsentwicklung
- Großteamtag vor Beginn des neuen Kiga-Jahres
Platzangebot
Aufnahmealter: ab 2 Jahren bis zum Schuleintritt
Plätze: 55 Plätze, davon bis zu 8 Kleinkindplätze
Inklusionsplätze: nach Bedarf
Ganztagesbetreuung: ja
Mittagessen: ja
Konzeptionsschwerpunkte
Wir arbeiten nach dem situationsorientierten Ansatz und haben ein gruppenübergreifendes, teiloffenes Konzept.
Um die Qualität der Förderangebote zu sichern, arbeitet der Kindergarten nach den Grundlagen des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes und dem Rahmenkonzept zum kath. Profil „Wachsen auf gutem Grund“ von Kindertageseinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft im Bistum Augsburg.
Bild vom Kind:
- Das Kind ist eine einmalige Persönlichkeit und ein Individuum
- Das Kind muss seine Fehler selbst erkennen und kontrollieren können
- Erziehung ist die Liebe im Kind zu wecken und Vertrauen zu sichern
- Die Grundlage aller Bildung ist Religion, Anschauung und Selbstständigkeit
- Kinder haben Rechte
Eingewöhnung
Die Eingewöhnung gestaltet sich individuell und ist auf die Bedürfnisse der
Kinder angepasst. Sie wird in Zusammenarbeit mit den Eltern durchgeführt.
Elternbeitrag Kindergarten
Der Elternbeitrag in der Stadt Kaufbeuren ist einheitlich geregelt.
Gebühren Kindergarten siehe Downloads.
Elternbeitrag unter 3 Jahren:
Der Elternbeitrag in der Stadt Kaufbeuren ist einheitlich geregelt.
Gebühren Kinderkrippe siehe Downloads
Antrag auf Bay. Krippengeld (100 €) unter: www.zbfs.bayern.de
Ein Antrag auf Gebührenübernahme kann beim Jugendamt gestellt werden.
Verpflegung und Kosten
„Vitadora“ beliefert uns von Montag bis Donnerstag mit einem warmen, gern auch vegetarischem Mittagessen. Es kann individuell ein- bis viermal/Woche gebucht werden und gilt für den ganzen Monat.
Ein Antrag auf Bezuschussung des Mittagessens kann im Rathaus über Bildung und Teilhabe gestellt werden.
Diese Nachricht mitteilen: