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Ein sogenannter „Gemeingebrauch“ beschreibt die allgemeine Nutzung von Straßen im Sinne von Fortbewegung und Transport. Eine über diesen Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung stellt eine „Sondernutzung“ dar, die wiederum eine Sondernutzungserlaubnis voraussetzt.
Mit dem folgenden Online-Dienst "Sondernutzung nach Straßenrecht" kann aus einer großen Anzahl an unterschiedlichen Antragsmöglichkeiten ausgewählt werden:
Aufgrund der großen Anzahl an unterschiedlichen Verwaltungsleistungen ist leider keine Angabe von Bearbeitungszeiten möglich. So sind bei manchen Anträgen (z.B. Zufahrten und Bordsteinabsenkungen) auch weitere Abteilungen (bspw. Bauhof) involviert. Wir bitten hier um Ihr Verständnis.
Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der Nutzung unseres Online-Dienstes und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
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Antrag Sondernutzung
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Straßensondernutzung
Straßenverkehrsbehörde Straßenverkehrsbehörde Rosental 10 8760 0 Kaufbeuren
Telefon:08341 / 437-0 E-Mail senden
Öffnungszeiten: Mo8:00 – 16:00 Uhr Di - Fr8:00 – 12:00 Uhr Do14:00 – 16:00 Uhr (und nach Terminvereinbarung)
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