Wirtschaft & Gewerbe

Was ist zu tun

Gewerbesteuer

Die Stadt Kaufbeuren erhebt Gewerbesteuern für die Gewerbebetriebe, die eine Betriebsstätte innerhalb des Gemeindegebietes des Stadt Kaufbeuren unterhalten oder unterhielten. Die Höhe der Steuer errechnet sich jeweils durch Anwendung des Gewerbesteuerhebesatzes laut städtischer Satzung auf den durch die Finanzverwaltung in Form eines Grundlagenbescheides mitgeteilten Gewerbesteuermessbetrag für ein Wirtschaftsjahr.

Änderung der Hebesätze für die Gewerbesteuer

In seiner Sitzung im Februar 2025 hat der Stadtrat die Anpassung der Hebesätze für die Gewerbesteuer beschlossen. Diese wurden mit einer sogenannten Hebesatzsatzung rückwirkend zum 01.01.2025 erhöht. Bei der Gewerbesteuer wird der Hebesatz im Jahr 2025 von 353 v. H. auf 365 v. H. angehoben. Als Bedingung für den Erhalt von Stabilisierungshilfen wurde der Stadt Kaufbeuren vorgegeben bei der Erhebung von Gewerbesteuer mindestens (+ 10%-Punkte) den Hebesatz der jeweiligen Größenklasse (kreisfreie Städte unter 50.000 Einwohner) anzuwenden. Der Durchschnitt liegt bei 355 v. H..