Vormundschaften, Amtspflegschaften
- Eine Amtsvormundschaft tritt ein, wenn eine unverheiratete, minderjährige Frau ein Kind bekommt.
- Außerdem wird das Jugendamt Vormund/Pfleger für Kinder, deren Eltern durch Anordnung des Gerichts die elterliche Sorge (teilweise) entzogen wurde und für Waisen, die keine verwandtschaftlichen Beziehungen haben.
- Während eine Vormundschaft die gesamte gesetzliche Vertretung umfasst, erstreckt sich die Pflegschaft nur auf Teilbereiche (z.B. Vermögensverwaltung, Aufenthaltsbestimmung usw.).
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