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Bitte beachten: In vielen Fällen sind die vermittelten Sprachkenntnisse Voraussetzung für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Wir müssen Sie zu einem Integrationskurs verpflichten, wenn Sie sich noch nicht auf Deutsch verständigen können und erstmals eine Aufenthaltserlaubnis beantragen:
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Kostenfreie Sprachhilfen für Zuwanderer und Geflüchtete
Aufenthaltstitel (Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug)
Aufenthaltsrechtliche Nebenbestimmungen (Änderung)
Aufenthaltskarte für EU- und EWR-Bürger sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)
Niederlassungserlaubnis
Beschäftigungserlaubnis (bei Aufenthaltsgestattung / Duldung)
Sachgebiet Ausländeramt Raum 101N Kaiser-Max-Straße 1 87600 Kaufbeuren
Telefon:08341/437-448 Telefax:08341/437-654 E-Mail senden
Öffnungszeiten: Mo - FrVorsprache nur mit Online-Terminvereinbarung möglich / Consultation only after prior appointment
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