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Wenn sich Ausländer länger im Ausland aufhalten wollen, brauchen diese von der Ausländerbehörde eine Bescheinigung für längere Auslandsaufenthalte. Die Bescheinigung ist notwendig, da ansonsten deren Aufenthaltstitel seine Gültigkeit verlieren kann.
Der Aufenthaltstitel erlischt in der Regel, wenn:
Benötigte Unterlagen für die Bescheinigung:
Nach der Ausreise kann grundsätzlich keine Bescheinigung mehr ausgestellt werden!
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Aufenthaltstitel (Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug)
Aufenthaltsrechtliche Nebenbestimmungen (Änderung)
Aufenthaltskarte für EU- und EWR-Bürger sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)
Niederlassungserlaubnis
Beschäftigungserlaubnis (bei Aufenthaltsgestattung / Duldung)
Sachgebiet Ausländeramt Raum 101N Kaiser-Max-Straße 1 87600 Kaufbeuren
Telefon:08341/437-448 Telefax:08341/437-654 E-Mail senden
Öffnungszeiten: Mo - FrVorsprache nur mit Online-Terminvereinbarung möglich / Consultation only after prior appointment
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