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Einem Ausländer wird in Deutschland ein Ankunftsnachweis vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgestellt, wenn er um Asyl nachgesucht hat und erkennungsdienstlich behandelt worden ist, aber noch keinen Asylantrag gestellt hat.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
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Aufenthaltstitel (Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug)
Aufenthaltsrechtliche Nebenbestimmungen (Änderung)
Aufenthaltskarte für EU- und EWR-Bürger sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)
Niederlassungserlaubnis
Beschäftigungserlaubnis (bei Aufenthaltsgestattung / Duldung)
Sachgebiet Ausländeramt Raum 101N Kaiser-Max-Straße 1 87600 Kaufbeuren
Telefon:08341/437-448 Telefax:08341/437-654 E-Mail senden
Öffnungszeiten: Mo - FrVorsprache nur mit Online-Terminvereinbarung möglich / Consultation only after prior appointment
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