Direkt zu:
Die Stadt Kaufbeuren gewährt den Turn- und Sportvereinen Zuschüsse, die ihren Sitz in Kaufbeuren haben und ihre Tätigkeit vornehmlich auf Kaufbeurer Bürger ausrichten. Die Höhe dieser Zuschüsse bemisst sich nach den in den städtischen Sportförderungsrichtlinien aufgestellten Grundsätzen und den im Haushaltsplan vorgesehenen Mitteln. Bei allen Zuschüssen handelt es sich um freiwillige Leistungen der Stadt. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Die Stadt ist berechtigt, sich von der richtigen Mittelverwendung zu überzeugen. Auf Verlangen der Stadt sind Verwendungsnachweise vorzulegen.
Diese Nachricht mitteilen:
Dieses Dokument jetzt runterladen
Sportförderrichtlinien Städtisch
Antrag auf Grundförderung
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen ein angenehmeres Surfen zu ermöglichen. Diese werden nur auf ihrem Endgerät gespeichert. Wir verwenden einen eTracker zur Auswertung der Daten mit Sitz in Deutschland. Der Translator wird von Google bereitgestellt.