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Das Aufstellen von Abfall- und Bauschuttcontainern auf öffentlichen Verkehrsgrund stellt eine Sondernutzung dar. Um einen Container im öffentlichen Verkehrsraum aufstellen zu lassen, benötigen Sie eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde.
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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Aufstellen eines Schuttcontainers
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