Bauen & Wohnen

Was ist zu tun

Allgemeine Informationen zur Kanalsanierung

Die Abwassernetze sind in den meisten Gemeinden und Städten in Bayern das größte Anlagevermögen.

Die Stadt Kaufbeuren sorgt ständig für den ordnungsgemäßen Betrieb von ca. 210 km öffentlichem Kanalnetz, ca. 9.500 Grundstücksanschlüssen und ca. 6.800 Straßenabläufen.

Wie bei Straßen oder Gebäuden haben auch Kanalleitungen einen hohen Erhaltungsaufwand. Daher ist ein regelmäßiges Prüfen und – bei Bedarf – Sanieren oder Erneuern der öffentlichen Kanäle notwendig. Ebenso müssen auch die Abwasserleitungen auf privaten Grundstücken kontrolliert und bei Bedarf saniert werden.

Der Erhalt der Rohrleitungsnetze ist eine gemeinsame Verantwortung des Netzbetreibers, der Stadt Kaufbeuren, und Ihnen als Bürgerinnen und Bürger.

Durch undichte Stellen in Abwasserrohren können Schadstoffe in den Boden und das Grundwasser gelangen. Umgekehrt kann auch Grundwasser von außen in die Kanäle eindringen und zu erhöhten Kosten für die Abwasserbehandlung führen. Durch Wurzeleinwüchse, Rohrbrüche und Ablagerungen kann es zu Verstopfungen und dadurch zu Rückstau und Überschwemmungen in Kellern kommen.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße und umweltgerechte Ableitung des privaten Abwassers liegt beim Grundstückseigentümer. Was zur privaten Entwässerung gehört, ist in der Entwässerungssatzung der Stadt Kaufbeuren geregelt.

Der Erhalt dieser Rohrleitungsnetze ist eine wichtige und gemeinsame Aufgabe der Stadt als Netzbetreiber und Ihnen als Grundstückseigentümer.

Wie wird entschieden, wo saniert wird?

  • Abschnittsweise werden alle Abwasserkanäle und Grundstücksanschlüsse alle 10 Jahre mit einer TV-Kamera befahren und die Schäden dokumentiert
  • die Schäden werden bewertet und in Kategorien eingeteilt
  • die Schäden mit mittel- und kurzfristigem Sanierungsbedarf werden nach Stadtgebieten zu Sanierungspaketen zusammengestellt
  • die Eigentümer, bei denen ein Schaden mit Handlungsbedarf im Grundstücksanschluss festgestellt wurde, werden angeschrieben und zur Vorlage des Nachweises der Dichtigkeit der Grundstücksentwässerungsanlage aufgefordert, wenn der letzte Nachweis länger als 25 Jahre zurückliegt

Was macht die Stadt?

  • investiert jährlich ca. 1,5 Mio € in die Sanierung
  • sorgt für ordnungsgemäßen Abfluss aller Abwässer
  • kontrolliert, repariert und saniert den Hauptkanal, die Grundstücksanschlüsse (GA) und Straßenabläufe

Was muss ich machen?

  • Kontrollöffnung oder Kontrollschacht freihalten
  • Firma für Dichtheitsprüfung der Grundstücksentwässerungsanlage (GEA) beauftragen
  • gegebenenfalls müssen bei Undichtheit die Mängel beseitigt werden
  • die Kosten für eine Mängelbeseitigung/Sanierung und den Nachweis über die Dichtigkeit trägt der Grundstückseigentümer
  • eine Checkliste finden Sie hier auch in Internet

Was und wann muss geprüft werden?

  • alle erdverlegten Leitungen auf dem Grundstück bis zum Kontrollschacht/-öffnung, die an den Schmutz- oder Mischwasserkanal angeschlossen sind, sind zu überprüfen
  • alle 25 Jahre oder bei Sanierungsbedarf oder bei Änderung der GEA
  • nähere Informationen finden Sie unter Dichtheitsnachweise

Welche Kosten entstehen für mich durch die von der Stadt sanierten Grundstücksanschlüsse?

  • je nach Länge des Grundstücksanschlusses, der auf dem privaten Grundstück liegt, werden Kosten gemäß der Entwässerungssatzung (630) und Beitrags- und Gebührensatzung (632) fällig

Fragen? Wir sind für Sie da ...

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Abteilung Tiefbau

Telefon:08341/437-471


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