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Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte führt eine Kaufpreissammlung. Sie ist Grundlage für die Arbeit des Gutachterausschusses. Alle wesentlichen Daten von Grundstücksverkäufen werden darin erfasst und anonymisiert ausgewertet. Hierzu sind gemäß Baugesetzbuch von den Notariaten Kopien aller Kaufurkunden über Immobilien im Bereich des Stadtgebiets Kaufbeuren dem Gutachterausschuss zu übersenden.
Soweit es für eine Wertermittlung erforderlich ist und ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann, wird von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses schriftlich eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung gemäß § 11(2) BayGaV (Bayerische Gutachterausschussverordnung) erteilt.
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung sind gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach dem Kostenverzeichnis zum Kostengesetz.
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Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung
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Kaufpreissammlung
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