Ummeldung auf eine deutsche Zulassung
Wenn Sie dauerhaft in Deutschland bleiben möchten, ist das Fahrzeug unverzüglich auf eine deutsche Zulassung umzumelden.
Wo?
Bei der für den Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde; für die Bürgerinnen und Bürger der kreisfreien Stadt Kaufbeuren ist zuständig:
Zulassungsstelle Kaufbeuren
Wie?
Für die Ummeldung ukrainischer Fahrzeuge auf eine deutsche Zulassung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ukrainisches Fahrzeugdokument im Original
- Ukrainische amtliche Kennzeichenschilder (vorne und hinten)
- falls das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat: Gutachten nach § 21 StVZO zur Erteilung einer nationalen deutschen Einzelbetriebserlaubnis (beinhaltet auch eine Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO)
- falls das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat: Certificate of Conformity (CoC-Papier des Fahrzeugherstellers mit allen Fahrzeugdaten)
- gültige Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) einer deutschen Kfz.-Versicherung
- Pass/Ausweis
- deutsche/europäische IBAN für die Kfz.-Steuer bzw. ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat
- Verzollungsnachweis (falls vorhanden)
- Eigentumsnachweis (z. B. Kaufvertrag oder Rechnung) des Fahrzeugs (nicht erforderlich, wenn das Fahrzeug bereits in der Ukraine auf die Halterin/den Halter zugelassen war und der Name aus dem ukrainischen Zulassungsdokument ersichtlich ist)
Ob das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat oder nicht, können die Prüfer einer Prüforganisation (TÜV Süd, TÜV Rheinland, DEKRA, GTÜ, KÜS, usw. …) am Typenschild des Fahrzeugs ablesen.
Wir empfehlen, vorab mit der ukrainischen Zulassungsbehörde zu klären, wie das Fahrzeug dort abgemeldet werden kann und welche Unterlagen dafür benötigt werden. Wenn erforderlich, können das ukrainische Fahrzeugdokument und die ukrainischen Kennzeichenschilder nach der Zulassung in Kaufbeuren wieder aushändigt werden.