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Sie haben ein amtliches Kennzeichen oder beide amtlichen Kennzeichen verloren. Bitte melden Sie den Verlust umgehend bei der Polizei und der zuständigen Zulassungsstelle.
Zu Ihrer Sicherheit wird die Erkennungsnummer für die Dauer von zehn Jahren gesperrt. Das Fahrzeug muss daher auf eine neue Erkennungsnummer umgekennzeichnet werden. Vorher ist grundsätzlich die Abgabe einer Versicherung an Eides statt erforderlich.
Zur Beantragung neuer amtlicher Kennzeichen nach Verlust benötigen Sie folgende Unterlagen:
Liegt ein Diebstahl des/der amtlichen Kennzeichen/s oder des Fahrzeugs vor?
Bitte bringen Sie zur Vorsprache bei der Zulassungsstelle die Diebstahlanzeige der Polizei mit.
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Einwilligungserklärung für die Zulassung auf Minderjährige
Sepa-Lastschriftmandat (KFZ-Steuer)
Vollmacht für die Zulassung
Einwilligungserklärung für die Zulassung auf eine GbR
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Zulassungsstelle Zulassungsstelle Am Graben 3 87600 Kaufbeuren
Telefon:08341/437-320 Telefax:08341/437-665 E-Mail senden
Öffnungszeiten: Mo08 - 12 Uhr / 13 - 16 Uhr Di, Mi08 - 12 Uhr Do08 - 12 Uhr / 13 - 16 Uhr Fr08 - 12 Uhr sowie weitere Zeiten nach Terminvereinbarung
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