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Sie haben ein Fahrzeug mit vorheriger ausländischer Zulassung gekauft (z. B. Reimport).
Sie benötigen zur Zulassung des Fahrzeugs folgende Unterlagen:
Die Zulassungsstelle rät, bei der Zulassung eines Importfahrzeugs vorher in jedem Fall Kontakt mit der Zulassungsstelle aufzunehmen, da gegebenenfalls weitere Unterlagen benötigt werden. Eindeutige Aussagen über die erforderlichen Dokumente können nur dann getätigt werden, wenn Sie mit den Fahrzeugpapieren vorab in der Zulassungsstelle vorsprechen
Der zukünftige Fahrzeughalter/die zukünftige Fahrzeughalterin ist minderjährig?
Das Fahrzeug soll auf eine GbR zugelassen werden?
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Bei allen Vorgängen können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein.
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Einwilligungserklärung für die Zulassung auf Minderjährige
Sepa-Lastschriftmandat (KFZ-Steuer)
Vollmacht für die Zulassung
Einwilligungserklärung für die Zulassung auf eine GbR
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Terminvergabe Zulassungsstelle
Zulassungsstelle Zulassungsstelle Am Graben 3 87600 Kaufbeuren
Telefon:08341/437-320 Telefax:08341/437-665 E-Mail senden
Öffnungszeiten: Mo08 - 12 Uhr / 13 - 16 Uhr Di, Mi08 - 12 Uhr Do08 - 12 Uhr / 13 - 16 Uhr Fr08 - 12 Uhr sowie weitere Zeiten nach Terminvereinbarung
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