Direkt zu:
Sie möchten ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland verbringen. Für diesen Verwendungszweck hat der Gesetzgeber das Ausfuhrkennzeichen eingeführt. Die Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens beträgt maximal ein Jahr.
Sie benötigen zur Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens folgende Unterlagen:
Zuständigkeitsregelung bei Ausfuhrkennzeichen:
Die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens ist immer dort möglich, wo sich der Hauptwohnsitz bzw. Gewerbesitz des Antragstellers befindet. Außerdem ist es möglich, sollte der Antragsteller keinen eingetragenen Wohnsitz in Deutschland besitzen, das Ausfuhrkennzeichen in einer beliebigen Zulassungsstelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu beantragen.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Bei allen Vorgängen können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein.
Diese Nachricht mitteilen:
Dieses Dokument jetzt runterladen
Einwilligungserklärung für die Zulassung auf Minderjährige
Sepa-Lastschriftmandat (KFZ-Steuer)
Vollmacht für die Zulassung
Einwilligungserklärung für die Zulassung auf eine GbR
Diesem Link jetzt folgen
KFZ - Online-Zulassungsbehörde
KFZ Bankbriefauskunft
KFZ Wunschkennzeichen
Terminvergabe Zulassungsstelle
Zulassungsstelle Zulassungsstelle Am Graben 3 87600 Kaufbeuren
Telefon:08341/437-320 Telefax:08341/437-665 E-Mail senden
Öffnungszeiten: Mo08 - 12 Uhr / 13 - 16 Uhr Di, Mi08 - 12 Uhr Do08 - 12 Uhr / 13 - 16 Uhr Fr08 - 12 Uhr sowie weitere Zeiten nach Terminvereinbarung
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen ein angenehmeres Surfen zu ermöglichen. Diese werden nur auf ihrem Endgerät gespeichert. Wir verwenden einen eTracker zur Auswertung der Daten mit Sitz in Deutschland. Der Translator wird von Google bereitgestellt.