Auto & Verkehr

Was ist zu tun

KFZ - Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs innerhalb Kaufbeurens

Sie haben ein zugelassenes, gebrauchtes Fahrzeug innerhalb Kaufbeurens gekauft und möchten dieses auf Ihren Namen umschreiben. Hier ist es nach Absprache mit dem Verkäufer möglich, das bisherige Kennzeichen zu behalten (diese Regelung gilt nicht für einstellige Kennzeichen).

Sie benötigen zur Umschreibung des Fahrzeugs auf Ihren Namen folgende Unterlagen.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • eVB-Nummer der Versicherung
  • Ausweis oder Reisepass
  • ggf. Vollmacht (inkl. aller erforderlichen Ausweise bzw. Ausweiskopien)
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Fahrzeugsteuer
  • Gültige Hauptuntersuchung (Nachweis durch gut leserlichen Eintrag auf der Zulassungsbescheinigung Teil I oder durch Hauptuntersuchungsbericht)
  • amtliche Kennzeichen (falls Sie das Kennzeichen wechseln möchten)
  • ggf. einen aktuellen, vollständigen Handelsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung, falls die Zulassung auf ein Gewerbe erfolgen soll

Der zukünftige Fahrzeughalter/die zukünftige Fahrzeughalterin ist minderjährig?

  • Hierzu ist zwingend die Einwilligungserklärung für die Zulassung auf Minderjährige durch die Erziehungsberechtigten auszufüllen.

Das Fahrzeug soll auf eine GbR zugelassen werden?

  • Hierzu ist zwingend die Einwilligungserklärung für die Zulassung auf eine GbR durch die Gesellschafter auszufüllen und ein Vertreter zu benennen.

Diese Angaben sind ohne Gewähr.
Bei allen Vorgängen können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein.

Fragen? Wir sind für Sie da ...

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Zulassungsstelle
Zulassungsstelle

Am Graben 3
87600 Kaufbeuren

Telefon:08341/437-320
Telefax:08341/437-665

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Mo08 - 12 Uhr / 13 - 16 Uhr
Di, Mi08 - 12 Uhr
Do08 - 12 Uhr / 13 - 16 Uhr
Fr08 - 12 Uhr
sowie weitere Zeiten nach Terminvereinbarung