Dienstag, 13. August 2024
Die Blauzungenkrankheit erreicht Baden-Württemberg. Bayern behält bis auf Weiteres den Status „frei von der Blauzungenkrankheit“.
Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg meldet am 08.08.2024 den Ausbruch der Blauzungenkrankheit. Baden-Württemberg verliert damit seinen Status „frei von der Blauzungenkrankheit“. Nachgewiesen wurde das Virus vom Serotyp 3 (BTV 3) bei Schafen. Bayern hat mit Stand 12.08.2024 noch den Status „frei“.
Handelsrestriktionen:
Verbringungen aus Restriktionsgebieten insbesondere von Baden-Württemberg nach Bayern sind nicht möglich, bzw. nur nach negativem PCR-Befund (Laboruntersuchung) und Repellentienbehandlung erlaubt. Folgende Bundesländer sind aktuell ohne Status „frei von Blauzungenkrankheit“: BW, NI, NRW, RP, TH, HE, ST, BW, MV, SN, SH, BER, HH und Bremen.
Um die Tierbestände vor schweren Krankheitsverläufen zu schützen, wird die Impfung der Wiederkäuer von Seiten des Veterinäramtes Ostallgäu dringend empfohlen. Impfstoffe, die früher für die Serotypen 4 und 8 eingesetzt wurden, sind nicht gegen die neue Variante vom Serotyp 3 wirksam. Die Impfung mit einem derzeit nur für die Anwendung genehmigten Impfstoff bedingt keine Handelserleichterungen.
Die Impfung muss durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt durchgeführt werden. Zudem erfolgt eine Eintragung in die Datenbank HI-Tier. Die Bayerische Tierseuchenkasse gewährt auf Antrag eine Beihilfe in Höhe von 1,00 € pro Impfung bei Rindern und Schafen. Details zu den Impfstoffen finden sich in der seit 19.06.2024 veröffentlichten Allgemeinverfügung des Landratsamtes Ostallgäu und auf der Homepage des Friedrich-Löffler-Institutes (https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit/).
Das Blauzungengeschehen ist hochdynamisch. Änderungen im Hinblick auf den Status Bayerns als „frei von der Blauzungenkrankheit“ können sich sehr kurzfristig ergeben.
Das Veterinäramt Ostallgäu steht für Fragen rund um das Thema Blauzungenimpfung unter 08342/911-213 zur Verfügung.
Allgemeines zur Blauzungenkrankheit:
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche mit hoher Ausbreitungstendenz. Seit Oktober 2023 sind vor allem im Nordwesten Deutschlands Infektionen mit der neuen Variante des Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) aufgetreten. Seit Juli 2024 nimmt die Zahl der Infektionsfälle nun deutlich zu.
Die Blauzungenkrankheit wird durch ein Virus hervorgerufen, dass durch infizierte Stechmücken (Gnitzen) übertragen wird. Empfänglich sind alle Wiederkäuerarten, neben Schafen auch Rinder, Ziegen und Kameliden. Das Virus wird nicht von Tier zu Tier übertragen. Für den Menschen ist es unbedenklich. Fleisch und Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse können ohne Bedenken verzehrt werden. Insektenschutz und vor allem die Impfung sind die wirksamsten Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche.
Das klinische Krankheitsbild der Blauzungenkrankheit geht mit schmerzhaften Haut- und Schleimhautentzündungen am Kopf, den Geschlechtsorganen, den Zitzen und am Kronsaum der Klauen einher. Eine tatsächliche Blaufärbung der Zunge ist nur gelegentlich bei Schafen zu sehen. Bei dieser Tierart zeigen sich am häufigsten auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle. Bei Rindern wird vor allem ein deutlicher Leistungsabfall festgestellt.
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