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Dienstag, 18. Juni 2024

Ehrenamtliche Verwaltungsrichter in Kaufbeuren gesucht

In diesem Jahr findet für die Amtsperiode 2025 bis 2030 wieder die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter statt. Derzeit werden daher in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Bayerns Vorschlagslisten aufgestellt, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Verwaltungsgericht gebildeten Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter eine Auswahl erfolgen wird. Die kreisfreie Stadt Kaufbeuren darf gemessen an der Einwohnerzahl sechs Personen auf die Vorschlagsliste aufnehmen.

Ehrenamtliche Richter wirken im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte mit und üben während der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung das Richteramt in gleichem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. Die Hauptaufgabe der Verwaltungsgerichte besteht darin, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt zu kontrollieren, durch die Rechte des Bürgers betroffen sind. Über juristische Fachkenntnisse müssen ehrenamtliche Richter bei den Beratungen mit den Berufsrichtern nicht verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines ehrenamtlichen Verwaltungsrichters verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.

Die ehrenamtliche Richterin bzw. der ehrenamtliche Richter muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, soll das 25. Lebensjahr vollendet haben und seinen Wohnsitz im Stadtgebiet Kaufbeurens haben. Nähere Informationen zur Bewerbung um das Amt als ehrenamtliche Richterin bzw. ehrenamtlicher Richter und zu Ausschlussgründen können Sie der Homepage der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit  (https://www.vgh.bayern.de/service/richterliches_ehrenamt/index.html) entnehmen. Hier möchten wir ausdrücklich Daraufhinweisen, dass Personen aus verwaltungsnahen Berufen sowie Richter, Soldaten, Rechtsanwälte, Notare und Abgeordnete ab der Landesebene aufwärts grundsätzlich nicht für das Ehrenamt berufen werden dürfen.

Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des ehrenamtlichen Verwaltungsrichters zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.

Sie können Ihre Vorschläge bis 24.07.2024 schriftlich an das Bürgerbüro der Stadt Kaufbeuren richten. Antragsformulare erhalten Sie auf Nachfrage im Bürgerbüro in der Stadtverwaltung, Am Graben 3, 87600 Kaufbeuren und auf dieser Seite zum Download. Die Bewerbung und die Erklärung zur Verfassungstreue müssen dazu ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden.   

Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen im Bürgerbüro unter der Telefonnummer 08341/437-250 oder per E-Mail zur Verfügung.

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