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Mittwoch, 5. Juni 2024

Beantragung von Soforthilfen aufgrund der aktuellen Überschwemmungen

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat aufgrund der aktuellen Überschwemmungen im Freistaat die Möglichkeit von Soforthilfen für Betroffene geschaffen. Außerdem wurden Antragsstellungen auf Gewährung von Notstandsbeihilfen und/oder Staatsbürgschaften aus dem „Härtefonds Finanzhilfen“ bereitgestellt. Bürgerinnen und Bürger, die solche Soforthilfen in Anspruch nehmen möchten, sollen die dafür vorgesehenen Anträge bei den zuständigen Landratsämtern/kreisfreien Städten stellen. Die Stadt Kaufbeuren stellt hier ab sofort alle erforderlichen Formulare für die Beantragung der Soforthilfen zur Verfügung. Sie finden diese hier im rechten Bereich der Seite.

Für Rückfragen zu gestellten Anträgen steht von Seiten der Stadtverwaltung Frau Huber aus der Kämmerei zur Verfügung.