Symbolbild
Dienstag, 23. Januar 2024
Der Bundestag verabschiedete am 19.01.2024 die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
Das Gesetz tritt drei Monate nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Somit tritt das Gesetz am 27.06.2024 in Kraft.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw03-de-staatsangehoerigkeitsrecht-986286 https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/bundestag-einbuergerung-staatsangehoerigkeitsrecht-100.html
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Öffentliche Ordnung, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
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