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Dienstag, 23. Januar 2024

Neues Staatsangehörigkeitsgesetz 2024 – Das ändert sich bei Einbürgerungen

Der Bundestag verabschiedete am 19.01.2024 die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

  • Verkürzte Einbürgerungsfristen
    Gemäß der bisherigen Gesetzeslage waren Regeleinbürgerungen nach 8 Jahren bzw. bei besonderen Integrationsleistungen nach 6 Jahren möglich. Diese Fristen wurden nun auf 5 bzw. 3 Jahre verkürzt.
  • Doppelte Staatsbürgerschaft
    Bisher musste regelmäßig die alte Staatsangehörigkeit bei einer Einbürgerung aufgegeben werden. Es gab nur wenige Ausnahmen.
    Nun ist die doppelte Staatsbürgerschaft regelmäßig möglich.
  • In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern
    Falls mindestens ein ausländisches Elternteil sich seit mehr als 5 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält, erhalten in Deutschland geborene Kinder künftig die deutsche Staatsbürgerschaft.

Das Gesetz tritt drei Monate nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Somit tritt das Gesetz am 27.06.2024 in Kraft.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw03-de-staatsangehoerigkeitsrecht-986286
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/bundestag-einbuergerung-staatsangehoerigkeitsrecht-100.html

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